EEG Jahresabrechnung 2014 Verteilnetzbetreiber
Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 25.10.2008 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben nach § 47 zu veröffentlichen.
Alle erforderlichen Angaben können den nachfolgend aufgeführten Dateien entnommen werden: